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Zucker

Griechische halbtrockene Weine zeichnen sich gemäß der Verordnung EG 753/2002 durch ihren Gehalt an Restzucker aus, der die Obergrenze von 12 gr/lt nicht überschreiten darf.
Griechische Süßweine zeichnen sich gemäß der Verordnung EG 753/2002 durch ihren Gehalt an Restzucker aus, der nicht weniger als 45 gr/lt sein sollte.
Griechische halbsüße Weine zeichnen sich gemäß der Verordnung EG 753/2002 durch ihren Gehalt an Restzucker aus, der die Obergrenze von 45 gr / l nicht überschreiten sollte.
Griechische trockene Weine zeichnen sich gemäß der Verordnung EG 753/2002 durch den Gehalt an Restzucker aus, der die Obergrenze von 4 gr/l nicht überschreiten darf.