Die verschiedenen Weinarten werden durch bestimmte Kriterien bestimmt.
Weinarten
nach Farbe, Restzucker, Kohlendioxidgehalt
Die verschiedenen Weinarten werden durch folgende Kriterien bestimmt:
1. Die Farbe
2. Der Restzucker
3. Der Kohlendioxidgehalt
WEINARTEN
FARBE
Griechische Weißweine werden durch die klassische Weißweinherstellung hergestellt, deren Hauptmerkmale das Fehlen von Extraktion und die direkte Trennung des Mosts sind. Neben der klassischen Herstellung gibt es auch die Schalenkontaktierung bei niedrigen Temperaturen über mehrere Stunden, um die Aromen aus den Traubenschalen optimal zu nutzen. Weißweine passen in der Regel gut zu weißem Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchten und Pasta.
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Griechische Roséweine gehören zu einer Zwischenkategorie zwischen Weiß- und Rotweinen. Sie werden aus denselben Rebsorten wie Rotweine hergestellt. Der Unterschied in der Vinifizierung besteht jedoch darin, dass die Farbextraktion nur wenige Stunden dauert. Roséweine passen problemlos zu allen Gerichten.
Die Farbe ist eines der am leichtesten erkennbaren Merkmale von Weinen. Für Rotweine verwenden wir rote Trauben.
Da die Pigmente (Anthocyane) in der Schale der Traube und nicht im Saft zu finden sind, hängt die Farbe des Weins von der Vinifizierungsmethode und der Zeit ab, die der Most mit den Schalen in Kontakt bleibt. Die Dauer der Extraktion ist der Schlüssel zur Qualität des Rotweins und seiner Charakteristika. Für Weine, die frisch getrunken werden, ist die Extraktionszeit kurz. Weine zum Lagern benötigen eine längere Extraktionszeit.
Griechische Rotweine werden in der Regel zu rotem Fleisch, gegrilltem oder gebackenem Fleisch, Schinken, gelbem Käse und geräuchertem Essen serviert.
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RESTZUCKER
Griechische trockene Weine werden gemäß der Verordnung EG 753/2002 durch den Restzuckergehalt bestimmt, der den oberen Grenzwert von 4 g/l nicht überschreiten darf.
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Griechische halbtrockene Weine werden gemäß der Verordnung EG 753/2002 durch ihren Restzuckergehalt bestimmt, der den oberen Grenzwert von 12 g/l nicht überschreiten darf.
Griechische halbsüße Weine werden gemäß der Verordnung EG 753/2002 durch ihren Restzuckergehalt bestimmt, der den oberen Grenzwert von 45 g/l nicht überschreiten sollte.
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Halbsüßer Weißwein Halbsüßer Rotwein.
Griechische süße Weine werden gemäß der Verordnung EG 753/2002 durch ihren Restzuckergehalt bestimmt, der nicht weniger als 45 g/l betragen sollte.
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KOHLENDIOXIDGEHALT
Gemäß der Verordnung EG 1493/99 ist ein Schaumwein ein griechischer Wein mit einem Druck von mehr als 3 Atmosphären bei 20°C aufgrund von Kohlendioxid.
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Douloufakis Schaumwein
Gemäß der Verordnung EG 1493/99 werden griechische Halbschaumweine als solche definiert, die einen Druck zwischen 1 und 2,5 Atmosphären bei 20 °C haben.